Altersteilzeit: Keine Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase
Weitere Rechtssicherheit für Arbeitgeber beim Urlaub
8. Oktober 2019 – Beitrag von
In diesem Jahr gab es bereits einige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub. Nach den Entscheidungen zum Urlaub während der Elternzeit und Sonderurlaubs, dürften Arbeitgeber nach der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 2019 (Az.: 9 AZR 481/18) nun auch zum Thema Urlaub bei Altersteilzeit während der Freistellungsphase aufatmen.
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