Reisezeit als Arbeitszeit?
BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17
8. November 2018 – Beitrag von
Gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2018 (5 AZR 553/17) soll die Reisezeit in der Regel wie Arbeit zu vergüten sein, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland entsendet. Dies wird damit begründet, dass die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
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