Massenentlassungsanzeige

Massenentlassungsanzeige

Ab wann darf die Kündigung ausgesprochen werden?

12. Februar 2020 – Beitrag von Nadine Seidel

Bei Kündigungen wegen Umorganisation, Betriebs(teil)schließung oder Auslagerung von Aufgaben, kommt es häufig nicht nur auf das Vorliegen der Kündigungsgründe und eine ordnungsgemäß durchgeführte Sozialauswahl an. In vielen Fällen ist auch eine Massenentlassungsanzeige nötig und…

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Noch Anhörung oder schon Manipulation des Betriebsrates?

Noch Anhörung oder schon Manipulation des Betriebsrates?

Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 18. Oktober 2017 – 6 Ca 127/17)

7. März 2018 – Beitrag von Katharina Heinschke

Bei der Anhörung des Betriebsrats zur verhaltensbedingten Kündigung stellt sich für Arbeitgeber häufig die Frage, ob dem Betriebsrat neben den Kündigungsgründen auch weitere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers aus der Vergangenheit oder zusätzliche Informationen zur bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt werden dürfen oder sogar sollten. Dahinter steht häufig der Gedanke, dem Betriebsrat damit ein vollständigeres Gesamtbild von der Person des Arbeitnehmers und seinen Leistungen zu geben, damit er besser nachvollziehen kann, dass und warum eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.

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Verschärfung der Anforderungen bei der Kündigung von Schwerbehinderten

Verschärfung der Anforderungen bei der Kündigung von Schwerbehinderten

2. März 2017 – Beitrag von Katharina Heinschke

Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2017 ist für die Wirksamkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten oder diesen Gleichgestellten zukünftig zusätzlich zur Zustimmung des Integrationsamtes auch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX erforderlich.

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Kündigung unwirksam wegen fehlender Vollmachtsurkunde? Häufig zu früh gefreut!

Kündigung unwirksam wegen fehlender Vollmachtsurkunde? Häufig zu früh gefreut!

11. August 2016 – Beitrag von Kati Kunze

Wird eine Kündigung nicht durch den Arbeitgeber bzw. seinen gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH), sondern durch einen in seinem Namen handelnden Mitarbeiter gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochen, stellt sich häufig die Frage, ob der Vertreter bevollmächtigt war. Dies gilt erst recht, wenn der Erklärende überhaupt nicht zu erkennen gibt, dass er im Namen und in Vollmacht des Arbeitgebers agiert.

In solch einem Fall wird § 174 BGB bedeutsam, wonach ein einseitiges Rechtsgeschäft – insbesondere eine Kündigung – unwirksam ist, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.... mehr lesen