Urlaub verjährt nur, wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat
Urlaubsanspruch
22. Dezember 2022 – Beitrag von
Heiß erwartetes Grundsatzurteil: Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Dezember 2022 entschieden, dass der Urlaub von Beschäftigten nur verjährt, wenn der Arbeitgeber zuvor darauf hingewiesen hat, dass ihnen noch Urlaub zusteht und dieser verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wird.
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