Verschärfung der Anforderungen bei der Kündigung von Schwerbehinderten
2. März 2017 – Beitrag von
Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2017 ist für die Wirksamkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten oder diesen Gleichgestellten zukünftig zusätzlich zur Zustimmung des Integrationsamtes auch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX erforderlich.
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