Wir für Unternehmen
Unsere Leistungen
Ein (drohender) Rechtsstreit kostet nicht nur Zeit, Geld und Nerven, sondern verhindert über einen längeren Zeitraum reibungslose Prozesse im Unternehmen. Es ist wichtig, von Anfang an ein gutes juristisches Fundament zu schaffen, um Ihre Handlungsfähigkeit als Unternehmer zu sichern, aber auch Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wir beraten Sie im Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht.
Im Arbeitsrecht helfen wir bei allen anfallenden Fragen, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über Rat zu Vergütungsregelungen oder zum arbeitsrechtlichen Know-how-Schutz sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen bis hin zur Ausarbeitung von komplexen Betriebsvereinbarungen. Unsere Anwälte verfügen über Expertise beim Personalabbau und im Kündigungsmanagement. In Restrukturierungsprozessen und Insolvenzverfahren (u.a. BENQ) verhandeln wir routiniert mit Gewerkschaften und Betriebsräten. Wir vertreten Sie in Beschlussverfahren und Einigungsstellen, zum Beispiel bei Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Wir sind die richtigen Anwälte, wenn es um Compliance geht, insbesondere dann wenn Versäumnisse aufzuarbeiten und Ansprüche geltend zu machen sind. Bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität unterstützen wir. Wir verfügen über ein sehr gutes Netzwerk, um deliktische Sachverhalte forensisch aufzuarbeiten. Wir wissen wie in Fragen der Aufarbeitung arbeitsrechtlich und gesellschaftsrechtlich vorzugehen ist und werden von externen, erfahrenen Strafrechtlern unterstützt. Wir sind eine Kanzlei für schwierige Fälle – Strategien für die Aufarbeitung zu entwickeln, ist wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit.
Wir entwickeln und implementieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Compliance-Regeln und stehen bei unternehmensinternen Ermittlungen zur Verfügung. Wir arbeiten mit renommierten Sicherheitsberatern zusammen und teilen unser Wissen als Dozenten an der School of Governance, Risk & Compliance der Steinbeis-Hochschule in Berlin.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir bei Ihren unternehmerischen Aktivitäten zu Fragen der Rechtsform. Wir gestalten Satzungen, formulieren die Anträge für Gesellschafterversammlungen.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam die Prozess-Strategie und treten routiniert vor Gericht auf. Wir vertreten auch vor dem Bundesarbeitsgericht.
Wir beraten ausländische, häufig französische Unternehmen, die bereits in Deutschland arbeiten oder hier in Zukunft unternehmerisch tätig werden möchten.