Arbeitsverträge: Gestaltung und Optimierung

Arbeitsverträge: Gestaltung und Optimierung

Das größte Gestaltungspotenzial haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor der Vertragsunterzeichnung. Denn eine vorausschauende Vertragsgestaltung ist nicht nur die beste Strategie, um sich eine gute Verhandlungsposition bei späteren Konflikten zu sichern. Bestenfalls kann man Streitigkeiten dadurch von vornherein vermeiden.

Für Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge und sonstige arbeitsvertragliche Vereinbarungen gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Da Arbeitsverträge in der Regel sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind, unterliegt die Vertragsfreiheit jedoch gesetzlichen Einschränkungen. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, können Klauseln unwirksam sein. Welchen konkreten Anforderungen eine rechtswirksame Regelung gerecht werden muss, wird maßgeblich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vorgegeben. Ein Vertrag unterliegt somit ständigen Veränderungen. Möglichst rechtssichere Verträge müssen daher nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie sollten auch die aktuellen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen berücksichtigen und diese mit den individuellen Bedürfnissen der Vertragspartner in Einklang bringen.

Eine vertragliche Herausforderung ist die Digitalisierung der Arbeitswelt. Der vieler Orts bestehende Mangel an Fachkräften und der gesellschaftliche Wandel bringen neue Anforderungen an die Vertragsgestaltung mit sich.

Setzen Sie daher auf maßgeschneiderte Verträge, die regelmäßig aktualisiert werden.

Unsere Dienstleistung:

  • Arbeitsverträgen,
  • Vergütungsregelungen und Bonusvereinbarungen,
  • Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten,
  • Verträgen mit freien Mitarbeitern,
  • Vereinbarungen über den Einsatz von Leiharbeitern oder Werkverträgen.

Bernhard Steinkühler und Kati Kunze
Fachanwälte für Arbeitsrecht

T + 49 30 31 80 59 49
kontakt@steinkuehler-legal.com