Entwicklungsklausel

Der Fluch der Entwicklungsklausel

Chefarzt-Dienstverträge müssen auf Herz und Nieren geprüft werden – insbesondere, wenn sie eine Entwicklungsklausel enthalten. Denn regelmäßig werden Chefarztverträge von der Verwaltung so gestaltet, dass der Chefarzt schnell an Einfluss verlieren kann. Sein Einfluss gegenüber der Verwaltung wird stark reduziert. Mögliche Folge: Veränderungen können gegen den Willen der Chefärzte durchgesetzt werden.

Krankenhäuser sind Wirtschaftsunternehmen

Krankenhäuser sind heute Wirtschaftsunternehmen. Sie haben eine Gewinnerzielungsabsicht und folgen betriebswirtschaftlichen Überlegungen. Gerade deshalb werden zunehmend Umstrukturierungen vorgenommen. Meist steht dahinter der Gedanke der Effizienz oder der Wunsch nach Synergie-Effekten. Wenn solche Umstrukturierungen vorgenommen werden, greifen nicht selten die Entwicklungsklauseln in den Chefarztverträgen. Wer diese als Chefarzt nicht in seinem Sinne von einem Profi entwickeln lässt, kann böse Überraschungen erleben. Greifen die Entwicklungsklauseln gegen den Willen des Chefarztes, schwindet sein Einfluss meistens mit negativen wirtschaftlichen Folgen.

Musterverträge anpassen lassen

Interessenvertreter von Krankenhäusern und Krankenhausverbände, stellen ihren Mitgliedern Musterverträge für Chefärzte zur Verfügung. Diese Musterverträge sind natürlich auf die Bedürfnisse von Krankenhäusern und Verwaltungen zugeschnitten. Die Interessen der Chefärzte werden in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt. Das zeigt sich bei der Entwicklungsklausel, die in diesen Musterverträgen besonderen Zündstoff birgt.

Wenn es Änderungen gibt, Abteilungen neu organisiert werden, schließen oder ihren Leistungsumfang ändern, hat der Arzt bei einer schlecht formulierten Entwicklungsklausel oft kein Mit-

spracherecht. So werden Teams zerrissen, Kompetenzen anders verteilt und bereits gelebte Entwicklungsstrategien zerschlagen. Für Chefärzte bedeuten Entwicklungsklauseln in der Konsequenz oft Fachkräftemangel, Umsatzeinbußen oder Kompetenzbeschneidung.

Damit das nicht passieren kann, sind Musterverträge auf die Bedürfnisse des Chefarztes und seine berufliche Lebensplanung anzupassen. Das geschieht in der Praxis allerdings nur selten, denn Chefärzten ist dieses Problem nicht bewusst.

Vorformulierte Verträge nicht blind unterschreiben

Sollten Sie als Chefarzt einen vorformulierten Arbeitsvertrag (mit Entwicklungsklausel) vorgelegt bekommen, sollten Sie diesen auf keinen Fall blind unterschreiben.

Besondere Gefahr droht bei Entwicklungsklauseln. Diese sind oft

  • wenig transparent und
  • beeinträchtigen Chefärzte unangemessen, vorausgesetzt, sie wurden wirksam vereinbart.

Empfehlung für Chefärzte

Chefarztverträge haben lange Laufzeiten, denn einmal Chefarzt geworden, wechselt man selten das Krankenhaus. Gerade deshalb sind die Gestaltung des Vertrages und insbesondere die Anpassung der Entwicklungsklausel auf die Bedürfnisse des Chefarztes elementar. Wer hier zu schnell unterschreibt, kann seinen beruflichen Erfolg gefährden.

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Bernhard Steinkühler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht

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